Seitenbereiche
Beste Steuerberater 2023 -
Digitale Kanzlei 2024 -

Zytostatika für Krebstherapien

Zytostatika für Krebstherapien

/mandanten/news_aerzte/

BFH-Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 24.9.2014 (Az. V R 19/11) entschieden, dass die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung umsatzsteuerfrei ist. Voraussetzung ist, dass die Medikamente individuell für den einzelnen Patienten in der Apotheke eines Krankenhauses hergestellt werden. Der BFH sah die Herstellung der Medikamente als einen „mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundenen Umsatz“ an.

Stellungnahme der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung folgt in einem aktuellen Schreiben (vom 28.9.2016, III C 3 - S 7170/11/10004) dem Urteil und stellt sowohl die Zubereitung selbst als auch andere Arzneimittel, die wie Zytostatika-Zubereitungen individuell für den Patienten hergestellt werden, von der Umsatzsteuerpflicht frei.

Kein Vorsteuerabzug

Die Finanzverwaltung weist allerdings auch darauf hin, dass für die im Zusammenhang mit Zytostatika und vergleichbaren Arzneimitteln stehenden Eingangsumsätze vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind.

Stand: 29. November 2016

Bild: JJAVA - fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Sie haben noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir sind Ihr Steuerberater in Aachen und Herzogenrath und bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Steuerberater Koenig & Partner mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Danke-Seite