Umsatzsteuerfrei bei therapeutischem Zweck
Der Fall
Streitpunkt war die steuerliche Behandlung der Kryokonservierung (tiefgefrorene Lagerung) weiblicher Eizellen. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Lagerung der befruchteten Eizellen keine steuerfreie Heilbehandlung mehr sei, soweit ihre Aufbewahrung nur für den ungewissen Fall einer Weiterbehandlung erfolge.
Das Urteil
Der Bundesfinanzhof (BFH) behandelte die über den Zeitpunkt der erstmaligen Schwangerschaft hinausgehende Lagerungsleistung hingegen als umsatzsteuerfrei. Begründung: Die weitere Lagerung diene der Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft und damit weiterhin therapeutischen Zwecken (Urteil vom 29.7.2015, XI R 23/13).
Stand: 26. November 2015