Seitenbereiche
Beste Steuerberater 2023 -
Digitale Kanzlei 2024 -

Steuerfreie Gesundheitsvorsorge im Betrieb

Steuerfreie Gesundheitsvorsorge im Betrieb

/mandanten/news_aerzte/

Gesundheitsförderung

Arbeitgeber können nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) ihre Arbeitnehmer in Form einer betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einer Höhe von € 500,00 im Jahr steuerfrei unterstützen. Wesentlich ist, dass die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und der „Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben“ dienen.

Zertifizierung notwendig

Zum 1.1.2019 wurde die oben genannte Regelung geändert. Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention sind seit Jahresbeginn nur noch mit Zertifizierung steuerfrei. In dem ab 1.1.2019 geltenden Gesetzestext heißt es, dass die Fördermaßnahmen „hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der § 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ müssen. Das heißt, die Gesundheitskurse zur verhaltensbezogenen Prävention, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen des Freibetrages finanzieren, müssen den Maßnahmen der Krankenkassen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung entsprechen. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn sie den “Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen“ beinhalten (§ 20b Abs. 1 Satz 1 SGB V).

Übergangsregelung

Für Präventivkurse, die schon vor Jahresbeginn begonnen haben und über keine Zertifizierung verfügen, gilt folgende Übergangsregelung: Eine Zertifizierung zur Erlangung der Steuerbefreiung ist hier erstmals maßgeblich für Sachbezüge, die ab dem 31.12.2019 gewährt werden.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: Voyagerix - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Sie haben noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir sind Ihr Steuerberater in Aachen und Herzogenrath und bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Steuerberater Koenig & Partner mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Danke-Seite