Seitenbereiche
Beste Steuerberater 2023 -
Digitale Kanzlei 2024 -

Absetzbarkeit von Kosten für Gesundheits-Checks

Absetzbarkeit von Kosten für Gesundheits-Checks

/mandanten/news_aerzte/

Arztkosten

Die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen erstatten nicht alle Kosten für Gesundheits-Checks, Vorsorgeuntersuchungen oder andere Tätigkeiten des Arztes. Die Absetzbarkeit solcher Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung scheitert meist an der zumutbaren Eigenbelastung. Diese liegt zwischen 1 % und 7 % vom Gesamtbetrag der Einkünfte des Steuerpflichtigen.

Arztkosten als Betriebsausgaben

Besser ist es daher, von der Versicherung nicht erstattungsfähige Leistungen des Arztes über das Unternehmen, z. B. über die eigene GmbH laufen zu lassen. Schickt die GmbH den Gesellschafter-Geschäftsführer zur Vorsorgeuntersuchung zum Arzt, kann die GmbH dies als Betriebsausgabe absetzen. Der Geschäftsführer braucht nichts versteuern. Dies sieht sogar die Finanzverwaltung so. Nach H 19.3. Lohnsteuer-Handbuch zählen Vorsorgeuntersuchungen leitender Angestellter nicht zum Arbeitslohn.

Rechtsprechung

Die Finanzverwaltung stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 17.9.1982 (BStBl 1983 II S 39). Doch auch Entscheidungen der Finanzgerichte aus jüngerer Zeit bestätigen, dass Aufwendungen des Arbeitgebers für Gesundheits-Checks nicht zum Arbeitslohn zählen. Das Finanzgericht Düsseldorf hat 2009 entschieden, dass vom Arbeitgeber übernommene Aufwendungen für Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen sowie der Krebsvorsorge nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn zählen (Urteil vom 30.9.2009, 15 K 2727/08). Wichtig ist, dass die Untersuchungsmaßnahmen im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erfolgen. Im entschiedenen Fall hatte ein vom Arbeitgeber ausgewählter Facharzt die Untersuchungen vorgenommen und anonymisierte Auswertungen über die Gesamtheit der Befunde übermittelt.

Stand: 30. Mai 2016

Bild: Aycatcher - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Sie haben noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir sind Ihr Steuerberater in Aachen und Herzogenrath und bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Steuerberater Koenig & Partner mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Danke-Seite