Seitenbereiche
Beste Steuerberater 2023 -
Digitale Kanzlei 2024 -

Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

Arbeitszimmer in Corona-Zeiten

/mandanten/news/

Kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung

Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen. Bildet das (ggf. neu eingerichtete) Arbeitszimmer während der Pandemie den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit, können alle Aufwendungen vollumfänglich steuerlich geltend gemacht werden. Im Einzelfall kommt es darauf an, ob der Beschäftigte mehr als die Hälfte seiner betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit in seinem Homeoffice verbringt. Da die Pandemie in entsprechenden Wellen verläuft, können nur einzelne Zeitabschnitte einen Mittelpunktfall rechtfertigen.

Vorsicht Nachversteuerung

Steuerpflichtige, die lediglich die Homeoffice-Pauschale geltend machen, müssen für das Arbeitszimmer keinen privaten Veräußerungsgewinn versteuern, da es hier an der ausschließlichen oder fast ausschließlichen beruflichen Nutzung des betreffenden Zimmers fehlt. Wurden hingegen die tatsächlichen Aufwendungen bis maximal € 1.250,00 für das Arbeitszimmer geltend gemacht, droht Arbeitnehmern nach der Pandemie und einer damit einhergehenden Änderung der Nutzungsverhältnisse, spätestens aber bei Veräußerung der gesamten Wohnung, eine Nachversteuerung des Gewinns bzw. Wertzuwachses im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts (vgl. aber Revisionsverfahren BFH IX R 27/19). Bei Selbstständigen, Freiberuflern oder Gewerbetreibenden fällt im Regelfall ein Aufgabegewinn an. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.6.2020 (VIII R 15/17) die volle Besteuerung eines Aufgabegewinns selbst bei auf € 1.250,00 beschränktem Betriebsausgabenabzug bejaht.

Stand: 27. April 2021

Bild: Ilona - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Sie haben noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir sind Ihr Steuerberater in Aachen und Herzogenrath und bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Steuerberater Koenig & Partner mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Danke-Seite