Seitenbereiche
Beste Steuerberater 2023 -
Digitale Kanzlei 2024 -

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss für Betreuungsleistungen

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss für Betreuungsleistungen

/mandanten/news/

Betreuungsleistungen

Der Steuergesetzgeber hat bereits vor Jahren entschieden, dass Arbeitgeber zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf jedem Arbeitnehmer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu € 600,00 im Kalenderjahr zur kurzfristigen Betreuung von Kindern steuerfrei zuwenden können (§ 3 Nr. 34a Buchst b Einkommensteuergesetz-EStG). Diese Regelung sollte während der Corona-Krise genutzt werden. Denn in vielen Fällen müssen Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise Überstunden machen und die Regelbetreuung der Kinder ist infolge der Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen weggefallen.

Voraussetzung

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der zusätzliche Betreuungsbedarf aus Anlass einer zwingenden und beruflich veranlassten kurzfristigen Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren entsteht. Für behinderte Kinder gelten weitere Ausnahmeregelungen.

Barleistungen

Barleistungen des Arbeitgebers sind nicht steuerschädlich, wenn dem Arbeitnehmer entsprechende Aufwendungen entstanden sind. Der Arbeitgeber muss die steuerfreie Leistung im Lohnkonto aufzeichnen.

Stand: 29. April 2020

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Sie haben noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir sind Ihr Steuerberater in Aachen und Herzogenrath und bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Steuerberater Koenig & Partner mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Danke-Seite