Seitenbereiche
Beste Steuerberater 2023 -
Digitale Kanzlei 2024 -

Mindestlohn ab 1.7.2021

Mindestlohn ab 1.7.2021

/mandanten/news/

Erhöhung des Mindestlohns

Gemäß der von der Mindestlohnkommission festgelegten Mindestlohnanpassungsverordnung erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zum 1.7.2021 um € 0,10 auf € 9,60 je Arbeitsstunde. Bei vierzigstündiger Wochenarbeitszeit beträgt der Brutto-Mindestmonatslohn somit künftig € 1.670,40 (€ 9,60 Mindestlohn multipliziert mit 174 Arbeitsstunden).

Arbeitszeiten bei Minijobbern anpassen

Da der Mindestlohn auch für Minijobber gilt, muss die maximale Arbeitszeit angepasst werden. Minijobber können ab 1.7.2021 nur noch bis zu einer maximalen Regelarbeitszeit von 46,8 Stunden (€ 450,00 Einkommensgrenze dividiert durch € 9,60 Mindestlohn) beschäftigt werden. Sofern nicht bereits geschehen, muss im Arbeitsvertrag die maximale Arbeitszeit dokumentiert sein. Sonst gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohnes und bei 4,33 Wochen pro Monat wäre die 450,00-€-Grenze damit überschritten.

Stand: 29. Juni 2021

Bild: blende11.photo - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Sie haben noch offene Fragen? Dann kontaktieren Sie uns jetzt! Wir sind Ihr Steuerberater in Aachen und Herzogenrath und bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung.

Steuerberater Koenig & Partner mbB

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Danke-Seite